Sitzungsvorlage zur Generalversammlung

§   6 Mitgliedschaft, Verlust

 Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss.

 Der Austritt ist nur zum Ende eines Jahres schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat möglich. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Austrittserklärung beim Vorstand.

 

 

 

Über einen Ausschluss entscheidet der Hauptvorstand.

§   6 Mitgliedschaft, Verlust

 Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss.

 Der Austritt ist nur zum 30.06. oder zum 31.12. eines Jahres schriftlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Eine Rückzahlung von über denn Kündigungszeitpunkt hinaus gezahlten Beiträgen ist ausgeschlossen. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Austrittserklärung beim Vorstand.  

Über einen Ausschluss entscheidet der Hauptvorstand.

§   8 Beitrag

 Über Höhe und Fälligkeit der Beiträge beschließt die ordentliche Generalversammlung der Mitglieder.

§   8 Beitrag

 Über Höhe und Fälligkeit der Beiträge beschließt die ordentliche Generalversammlung der Mitglieder. Auf Beschluss eines Abteilungsvorstandes kann für diese Abteilung ein Spartenbeitrag erhoben werden. Der Abteilungsvorstand unterrichtet hierzu den Hauptvorstand.

§  13 Vorstand

 Der Verein wird von einem Hauptvorstand geleitet, der sich wie folgt zusammensetzt:

a)            1. Vorsitzende/r

b)            2. Vorsitzende/r

c)            Kassenwart/in

d)            stellv. Kassenwart/in

e)            Schriftführer/in

f)             3 Beisitzer/innen

g)            die einzelnen Abteilungsleiter/innen

h)            der/die Jugendleiter/innen        

 Die Vorstandsmitglieder a) – f) werden von der Generalversammlung gewählt. Die Abteilungsleiter/innen werden von den einzelnen Abteilungsversammlungen, der / die Jugendleiter/in von der Jugendversammlung.

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§ 13 Vorstand –

 Der Verein wird von einem Hauptvorstand geleitet, der sich wie folgt zusammensetzt:

a)         1. Vorsitzende/r

b)         2. Vorsitzende/r

c)         Kassenwart/in

d)         stellv. Kassenwart/in

e)         Schriftführer/in

f)          3 Beisitzer/innen

g)         die einzelnen Abteilungsleiter/innen

h)         der/die Jugendleiter/innen        

 Die Vorstandsmitglieder a) – f) werden von der Generalversammlung alle zwei Jahre gewählt. Die Abteilungsleiter/innen werden von den einzelnen Abteilungsversammlungen, der / die Jugendleiter/in von der Jugendversammlung.

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 neue Paragraphen

 § 27 Datenschutz, Persönlichkeitsrechte

 (1) Mit der Aufnahme eines Mitglieds erhebt der Verein personenbezogene Daten (wie etwa Name, Anschrift, Alter, Telefonnummern, E-Mail- Adressen, Bankverbindung), die in ein Mitgliederverzeichnis übertragen werden; eine Person kann nur Vereinsmitglied sein, wenn sie dem Verein diese Daten zur rechtmäßigen Verarbeitung zur Verfügung stellt.

Jedem Vereinsmitglied wird eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die Daten werden auf Datenträgen der Mitgliederverwaltung des Vereins gespeichert. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht. Nur Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder, deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, erhalten eine Mitgliederliste mit den benötigten Mitgliederdaten ausgehändigt.

(2) Besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Wettbewerben sowie Feierlichkeiten können durch Aushang, auf der Webseite des Vereins bekannt gemacht und an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermittelt werden. Dabei können auch personenbezogene Mitgliederdaten oder Bilder veröffentlicht werden. In der Presse oder auf der Webseite des Vereins können zudem Ehrungen und Jubiläen mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung seiner Daten widersprechen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung und Übermittlung in diesem Bereich mit Ausnahme von Wettkampfergebnissen. Im Zusammenhang mit satzungsgemäßen Aufgaben und Veranstaltungen übermittelt der Verein diejenigen personenbezogenen Daten seiner Mitglieder an Verbände, Organisationen oder Wettkampfausrichter, die zwingend benötigt werden.

(3) Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden ausschließlich zur Erfüllung der in dieser Satzung genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet, insbesondere zur Mitgliederverwaltung, Förderung des Sports, der Kultur und des Brauchtums und zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Regelungen gemäß Artikel 6 Abs. 1 b) und Art. 6 Abs. 1 f) EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies für die Zwecke der Mitgliedschaft oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist, Unabhängig von der Beendigung der Mitgliedschaft bleiben zum Zwecke der zeitgeschichtlichen Dokumentation im Vereinsarchiv die nachfolgenden Datenkategorien gespeichert: Vorname, Familienname, Zugehörigkeit zur Abteilung ,besondere Erfolge oder Ereignisse, an denen die betroffene Person mitgewirkt hat.

§ 28 Gerichtstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Mitgliedschaft ist Darmstadt.