Jahreshauptversammlung abgesagt und verschoben; Vereinsbetrieb ist untersagt
Liebe Mitglieder der TSG Wixhausen
die Jahreshauptversammlung, die für den 27.03.2020 vorgesehen war, wird abgesagt und zu einem späteren Termin stattfinden. Die Verfügungen von Bundes- und Landesregierung lassen uns keine Wahl. Untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen, zu schließen ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.
Das bedeutet für uns, wir unterstützen die Bemühungen, die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Covid19 Virus (Corona) zu verlangsamen dadurch, dass
das Vereinsangebot in Sachen Sport und Kultur nicht stattfindet - der Betrieb ruht - und
eine Zusammenkunft wie die Jahreshauptversammlung nicht stattfinden kann.
Rüdiger Dingeldey, 1.Vorsitzender
Jahreshauptversammlung - Absage möglich
Liebe Mitglieder
derzeit berät der Hauptvorstand noch, ob die Jahreshauptversammlung am vorgesehenen Termin im vorgesehenen Rahmen stattfinden kann. Der Satzung folgend müssen wir das Geschäftsjahr mit einer Vollversammlung der Mitglieder spätestens 14 Wochen nach Jahresende abschließen. Andererseits erfordern besondere Situationen besondere Maßnahmen, die auch eine Verlegung einer solchen Versammlung bedeuten können.
Wir werden Sie informieren, sobald die Entscheidung im Hauptvorstand gefallen ist.
Rüdiger Dingeldey, 1. Vorsitzender
TSG Wixhausen stellt Sportbetrieb ein
Liebe Übungsleiter der TSG Wixhausen, liebe Verantwortliche und Mitglieder, die am Angebot der TSG Wixhausen teilnehmen,
nach den letzten Erlassen von Bundes- und Landesregierung wiederholen wir unsere Aussage von vor einigen Tagen: der Sportbetrieb des Vereins und etwaige Versammlungen finden nicht statt.
Wir halten uns an den Erlass, der besagt:
Untersagt sind ...Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeitenrichtungen und .....geschlossen werden ...der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
Wir wollen mit diesen Maßnahmen die generellen Bemühungen unterstützen, die schnelle Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
Rüdiger Dingeldey
1. Vorsitzender TSG 1882 Wixhausen e.V.
Jahreshauptversammlung TSG Wixhausen Tagesordnung
Einladung zur Generalversammlung der TSG 1882 Wixhausen e.V.
am Freitag, 27.03.2020 um 20:00 Uhr
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Verlesen und Genehmigen des Protokolls der letzten Generalversammlung
- Berichte der Abteilungsleiter und der Jugendleiterin
- Bericht des 1. und 2. Vorsitzenden
- Bericht des Kassenwartes
- Bericht der Kassenprüfer
- Neuwahl von Kassenprüfern
- Bestätigung des Jugendvertreters
- Ehrungen
- Antrag auf Anpassung der Mitgliedsbeiträge und Abstimmung
- Beratung und Beschlussfassung zu vorliegenden Anträgen
- Verschiedenes
Rüdiger Dingeldey, 1. Vorsitzender
Einladung zur Generalversammlung 22.03.2019
Einladung der Mitglieder zur Generalversammlung der TSG 1882 Wixhausen e.V.
am Freitag, 22.03.2019 um 20:00 Uhr, im Kolleg des Bürgerhauses Bürgermeister Pohl, im Appensee, Wixhausen
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Verlesen und Genehmigen des Protokolls der letzten Generalversammlung
- Berichte der Abteilungsleiter und der Jugendleiterin
- Bericht des 1. und 2. Vorsitzenden
- Bericht des Kassenwartes
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung und Neuwahl des Vorstandes
- Neuwahl von Kassenprüfern
- Bestätigung des Jugendvertreters
- Ehrungen
- Anträge zur Änderung einzelner Paragraphen der Satzung
- § 6 Mitgliedschaft, Verlust – Schaffung von Kündigungsmöglichkeit zum 30.06.; Änderung des zweiten Satzes und Einfügung eines Satzes.
Der Austritt ist nur zum 30.06. oder zum 31.12. eines Jahres schriftlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Eine Rückzahlung von über diesen Zeitpunkt hinaus gezahlten Beiträgen ist ausgeschlossen.
- § 8 Beiträge – Schaffung der Möglichkeit von Spartenbeiträgen. Es wird ein zweiter und dritter Satz eingefügt:
Auf Beschluss eines Abteilungsvorstandes kann für diese Abteilung ein Spartenbeitrag beschlossen werden. Der Abteilungsvorstand unterrichtet hierzu den Hauptvorstand.
- § 13 Vorstand – Verlängerung der Wahlperiode auf zwei Jahre
Satz 2 soll heißen: Die Vorstandsmitglieder a)-f) werden von der Generalversammlung alle zwei Jahre gewählt
- Schaffungs eines neuen § 27 zum Thema Datenschutz, Persönlichkeitsrechte (ausführlich in Sitzungsvorlage)
- Schaffung eines neuen § 28 zum Gerichtstand Darmstadt für Streitigkeiten aus der Mitgliedschaft.
14. Beratung und Beschlussfassung zu vorliegenden Anträgen
15. Diskussionsbeiträge
Rüdiger Dingeldey, 1. Vorsitzender
Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich bis spätestens zum 15.03.2019 einzureichen und müssen vorliegen beim 1. Vorsitzenden, Rüdiger Dingeldey, postalisch an Robert-Stolz-Straße 15, 64291 Darmstadt oder über die Email-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesendet werden.